Marketing-Anzeige

Wissen

Metaversum: Eine Zukunftsreise in eine neue Welt, die niemals schläft

Metaversum: Eine Zukunftsreise in eine neue Welt, die niemals schläft

Als Neal Stephenson 1992 in seinem Science-Fiction-Roman „Snow Crash“ über den Begriff des Metaversums – einen virtuellen Ort, an dem sich Menschen durch personalisierte Avatare begegnen - schrieb, war kaum zu erahnen, dass dieses eine der wahrscheinlich mächtigsten Innovationen des 21. Jahrhunderts darstellen wird. Die von Neal Stephenson beschriebene und in vielen Science-Fiction-Filmen dargestellte Manifestation der tatsächlichen Realität, angesiedelt an einem virtuellen Ort, wird ein Teilaspekt des Metaversums sein, doch bietet die heutige Vision weitaus mehr.

Digitalisierung

Was genau ist das Metaversum? Genauso wie die Vorstellung des heutigen Internets bei der Erfindung dessen im Jahr 1969 schwierig war – vor allem für diejenigen, die sich bis dato noch nicht einmal eingeloggt hatten -, wissen wir heute noch nicht genau, wie das Metaversum beschrieben werden kann. In einem der bekanntesten Essays zum Metaversum, verfasst von Matthew Ball, können jedoch Kernattribute identifiziert werden: Eine eigene Ökonomie, eine ständige Präsenz, synchron und live, mit einer nie dagewesenen Interoperabilität, voller vielfältiger Erlebnisse, die von den unterschiedlichsten Beteiligten kreiert werden. Das Metaversum gleicht demnach nicht nur einer virtuellen Welt, sondern vielmehr einer digitalen Realität, in welcher personalisierte Avatare in Bereichen des (bisher) analogen Lebens interagieren werden. Die physische und virtuelle Realität wird sich zunehmend verflechten.

Für wen ist das Metaversum gedacht? Die Anwendungshintergründe der Nutzer werden unterschiedlicher Natur sein – für manche bleibt es ein Multiplayer-Videospiel, andere werden es zur Interaktion mit anderen Metaversum-Nutzern und -Geräten verwenden (vor allem im Berufsleben) und wiederum andere werden dort einzukaufen und Inhalte erleben. Und dies alles, ohne eine physische Distanz zu anderen Mitnutzern zu erleben.

Wann können wir ins Metaversum eintauchen? Aspekte des Metaversums existieren bereits. Mark Zuckerberg, CEO von Meta (Facebook), schätzt jedoch, dass es fünf bis zehn Jahre dauern könnte, bis sich das Metaversum durchgesetzt haben wird. Jedoch wird das Entstehen des Metaversums in den nächsten zehn Jahren die schöpferische Zerstörung durch das Internet übertreffen und die „Creater Economy“ – ganz im Sinne Schumpeters – fördern.

Unternehmen im Metaversum. Der globale Metaversum-Markt erreichte im Jahr 2020 ca. 56 Mrd. USD und soll bis 2027 mit einer konstanten Wachstumsrate jährlich um ca. 45% auf 600 Mrd. USD wachsen. Nachdem der Haupteinstieg zum Metaversum durch eine browserbasierte URL mit einem personalisierten Avatar über ein mobiles Gerät erfolgen soll, erscheint es nicht verwunderlich, dass hier vor allem die großen US-Technologieunternehmen vertreten sind. Das Metaversum-Pendant zum sozialen Netzwerk Facebook, „Horizon Home“, wurde von Meta-CEO Marc Zuckerberg bereits vorgestellt. Microsoft ermöglicht bereits ab dem nächsten Jahr Teams-Meetings in virtueller Realität samt personalisiertem Avatar. Amazon ist mit AWS der weltweit größte Cloud-Anbieter und baut die erste große Spiele-/Rendering-Engine, die speziell für die Cloud-Computing-Ära entwickelt wurde – zwei Bereiche, die aus heutiger Sicht für das Metaversum unverzichtbar scheinen. Apple entwickelt Augmented-Reality-Geräte zum Eintauchen in die virtuelle Realität. Das Metaversum wird mehr Daten liefern als das heutige Web - und kaum jemand kann diese Daten in globalem Maßstab so gut monetisieren wie Google. Disney versteht das Metaversum als eine 3D-Leinwand, in der verschiedene Formate wie Bücher, Filme und Themenpark-Attraktionen zusammengeführt werden könnten. Auch benötigt es Unternehmen, um digitale Welten und Erlebnisse zu kreieren (z.B. Roblox, Epic Unity oder Autodesk). Der Computerchip-Hersteller Nvidia hat zudem eine Omniverse-Plattform entwickelt, um 3D-Welten zu einem gemeinsamen virtuellen Universum zu verbinden. Auch werden Firmen aus dem Bereich Identitäts- und Zugriffsmanagement oder IT/Cloud-Sicherheit benötigt (Crowdstrike, Palo Alto, Okta). Und nicht zu vergessen sind Unternehmen wie LVMH – denn dann können Sie Ihren Avatar in Dior Sneakern und Louis Vuitton-Handtasche samt Rimowa Koffer auf Reisen schicken.

Das Metaversum gibt vor allem Chancen für Innovationen – und vergrößert für die PHAIDROS FUNDS das Opportunitätsset, sodass sich neben den Big Techs vielleicht auch (noch heute unbekannte) disruptive Herausforderer aus dem Metaversum in den Fonds wiederfinden.

 

Verbindliche Grundlage für den Kauf der Fonds sind die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit dem Verwaltungsreglement bzw. der Satzung, der zuletzt veröffentlichte und geprüfte Jahresbericht und der letzte veröffentlichte ungeprüfte Halbjahresbericht, die in deutscher Sprache kostenlos bei der IPConcept (Luxemburg) S.A. (société anonyme), 4, rue Thomas Edison L-1445, Strassen, Luxembourg, (siehe auch https://www.ipconcept.com/ipc/de/fondsueberblick.html) erhältlich sind. Die steuerliche Behandlung ist von den individuellen Verhältnissen jedes einzelnen Anlegers abhängig. Dieser Artikel ist eine Werbemitteilung, dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar. Hinweise zu Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem aktuellen Verkaufsprospekt. Es kann keine Zusicherung gemacht werden, dass die Anlageziele erreicht werden. Dieser Artikel wendet sich ausschließlich an Interessenten in den Ländern, in denen die genannten Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Die Fonds wurden nach luxemburgischem Recht aufgelegt und sind in Luxemburg, Deutschland, Österreich und der Schweiz zum Vertrieb zugelassen. Die Fonds dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") sowie zugunsten von US Personen nicht öffentlich zum Kauf angeboten werden. Die Dokumente können ebenfalls kostenlos in deutscher Sprache bei der deutschen Vertriebs- und Informationsstelle, Eyb & Wallwitz, Vermögensmanagement GmbH, Maximilianstrasse 21 D-80539 München, bezogen werden. Die Dokumente können ebenfalls bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle, ERSTE BANK DER OESTERREICHISCHEN SPARKASSEN AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien bezogen werden. Für Anleger in der Schweiz: Vertreterin ist die IPConcept (Schweiz) AG, Münsterhof 12, Postfach, CH-8022 Zürich und die Zahlstelle ist die DZ PRIVATBANK (Schweiz) AG, Münsterhof 12, Postfach, CH-8022 Zürich. Das Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Jahres- und Halbjahresbericht können kostenlos bei der Vertreterin in der Schweiz bezogen werden. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklungen. Die Bruttowertentwicklung nach BVI Methode lässt die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kosten (Ausgabe- und Rücknahmeaufschlag) und während der Haltedauer anfallenden Gebühren (z.B. Transaktionskosten) unberücksichtigt. Es können für den Anleger Depotkosten und weitere Kosten (z.B. Depot- oder Verwahrkosten) entstehen, welche die Wertentwicklung mindern. Die Fonds weisen aufgrund der Zusammensetzung der Portfolios oder der verwendeten Portfoliomanagementtechniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. der Anteilpreis kann auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und unten unterworfen sein. Außerdem können bei Fremdwährungen die Renditen infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffenen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben. Weitere Informationen zu Anlegerrechten sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) einsehbar. https://www.ipconcept.com/ipc/de/anlegerinformation.html

Unsere aktuellsten Blogartikel

Vermissen Sie etwas?

 Nehmen Sie doch mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns über Ihr Feedback!

Bitte wählen Sie aus, zu welcher Benutzergruppe Sie gehören.

×

Bitte wählen Sie aus, zu welcher Benutzergruppe Sie gehören.

×
×

Einwilligung in die Datennutzung.

Ich willige ein, dass meine persönlichen Daten, insbesondere Name, Vorname, E-Mailadresse durch die IPConcept (Luxemburg) S.A. zum Zwecke des Newsletterversands verarbeitet werden dürfen.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der IPConcept (Luxemburg) S.A. um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der IPConcept (Luxemburg) S.A. die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die IPConcept (Luxemburg) S.A. übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Weitere Informationen zum Umgang der IPConcept (Luxemburg) S.A. mit den Bestimmungen der DSGVO finden Sie hier.

×